Hilfsfonds für Friseure

Karlheinz Dittler, Innungsobermeister der Friseure, sowie seine designierte Nachfolgerin, Melanie Frei, haben sich mit einem Hilferuf ihrer Mitgliedsbetriebe an die Kreishandwerkerschaft Landsberg gewandt.

Viele Friseurhandwerke stecken in finanziellen Schwierigkeiten aufgrund der Auswirkungen des Lockdowns im Zuge der Corona-Pandemie. Staatliche Hilfsgelder werden erst einige Zeit später ausbezahlt, während Miete und andere laufende Kosten weiterhin anfallen. Dies führt zu einer Liquiditätslücke, die gerade kleine Betriebe nicht schließen können.
Kreishandwerksmeister Markus Wasserle stimmte sich daraufhin mit Handwerkskammerpräsident Franz-Xaver Peteranderl ab. Dieser empfiehlt den Betrieben die Beratung und Maßnahmen der Handwerkskammer, wie beispielsweise, auf die Vermieter zuzugehen um Mietzahlungen stunden zu lassen. Ein guter Ansatz, wie Markus Wasserle meint. Er möchte den Betrieben aber ganz praktisch und vor allem so zeitnah als möglich helfen.
In einer Krisensitzung in der Kreishandwerkerschaft initiierte er deshalb einen Hilfsfond für betroffene Innungs-Handwerksbetriebe aus dem Landkreis. Eingerichtet wird dieser durch Firmeninhaber, die nicht von den Einschränkungen betroffen sind – vor allem aus dem Bau- und Lebensmittelhandwerk. Wenn ein Friseurbetrieb einen Antrag auf Staatshilfen stellt, muss der Antrag von einem Steuerberater legitimiert sein. Mit diesem Dokument sollen dann nach Prüfung durch Obermeister Karl-Heinz Dittler und Kreishandwerksmeister Markus Wasserle Überbrückungszahlungen in der dem Betrieb zustehenden Höhe geleistet werden. Dies kann voraussichtlich schon in der kommenden Woche realisiert werden. Sobald der finanzielle Engpass durch die Ausschüttung der Staatshilfen beseitigt ist, fließt die Summe zurück.
Ziel der Aktion ist, die Strukturen des Friseurhandwerks in unserer Region zu erhalten. Gerade auch während der Krise zusammenzustehen und sich gegenseitig zu helfen, ist der Ansatz der Kreishandwerkerschaft. Stand heute sind gut 50.000 Euro zusammengekommen, die für Liquiditätsengpässe der Innungs-Friseurbetriebe ausgeschüttet werden können. Das Geld wird auf einem Treuhandkonto verwaltet.
In diesem Zuge erklärte Melanie Frei, Inhaberin eines Landsberger Friseurbetriebes und designierte Innungs-Obermeisterin, dass der Beruf des Friseurs derzeit eine gesteigerte Bedeutung erlangt. Sie kritisiert, dass Friseure momentan unter großem Druck stehen und zur Schwarzarbeit animiert werden. Dies macht einen erfolgreichen Neustart nach der Krise nur noch schwerer und steht zudem den geltenden Maßnahmen des Infektionsschutzes entgegen. Die Qualität des Handwerks kann nur mit einer guten Struktur, die Arbeits- und Ausbildungsplätze sicherstellt, aufrechterhalten werden.
Die Betriebe möchten für ihre Kunden da sein und sich durch Arbeit selbst helfen können.
Melanie Frei fordert deshalb: Bei passendem Hygienekonzept und einem Inzidenzwert unter 100 in einem Landkreis, soll immer ein Kunde im Laden bedient werden dürfen. Dies entspricht der Anzahl an Personen, die sich im privaten Bereich auch treffen darf. Gleiches gilt laut Frei auch für Fußpfleger, Nagelstudios und Kosmetiker. Betriebe, die noch keine Innungsmitglieder sind, wird eine Mitgliedschaft nahegelegt, um hier im ständigen fachlichen Austausch zu stehen.
Melanie Frei unterstreicht: Wir sind zu allem bereit und die Gesundheit unserer Mitarbeitenden und Kunden steht an erster Stelle: Grundlage für eine vorzeitige Öffnung ist immer ein funktionierendes Hygienekonzept. Laut Frei wäre auch Schichtarbeit im Salon möglich und Termine können kurzfristig je nach Infektionsgeschehen vergeben oder verlegt werden. Auch würde es momentan helfen, wenn Kunden Gutscheine kaufen, die dann aber nicht gleich nach der Wiedereröffnung, sondern mit beispielsweise sechs Monaten Zeitverzug eingelöst werden.
Kreishandwerksmeister Markus Wasserle betont, dass die deutschen Staatshilfen vorbildlich sind und empfiehlt, diese auch zu nutzen. Fakt sei aber auch, dass der zweite Lockdown für die Betriebe härter als der erste ist, auf Grund fehlender Ersparnisse und nicht zuletzt schwindender Hoffnung auf eine baldige Wiedereröffnung. Für die Unschärfe des Zeitpunkts der Auszahlung der Staatshilfen könne man mit der individuellen Vor-Ort-Hilfe etwas Gutes tun und die Betriebe und deren Inhaber vor persönlichen und finanziellen Tragödien bewahren. Man hat sich außerdem darauf verständigt, dass Überbrückungsgelder auch dafür verwendet werden können, um Kurzarbeiterlöhne für Betriebe vorzustrecken, bis das Geld von der Agentur für Arbeit erstattet wird. Eine weitere konkrete Hilfe für in finanzielle Not geratene Betriebe.

Die Kreishandwerkerschaft weist darauf hin, dass für Innungsmitglieder der Friseure, Karlheinz Dittler und Melanie Frei fachspezifisch beraten können. Sie sind unter der Telefonnummer 0162-4711447 oder 08191-3051145 zu erreichen. An sie können sich auch Betriebe wenden, die sich für eine Innungsmitgliedschaft interessieren. Für die Betriebsberatung der Handwerkskammer steht Frau Ledermann zur Verfügung.

Bildhinweis: Das Bild zeigt Karlheinz Dittler, Obermeister, Friseur-Innung Landsberg (li.) und Markus Wasserle, Kreishandwerksmeister (re.)